Die Instrumentenflugberechtigung IR(H) erweitert Ihre Lizenz für Berufs- und Privatpilot um das Recht, Hubschrauber auch unter Instrumentenflugbedingungen zu führen.
Die IR(H) kann zusätzlich zu Ihrer Privat- oder Berufspilotenlizenz, in einer praktischen und theoretischen Ausbildung erworben werden.
Nach Ihrer beendeten Theorieausbildung legen Sie die theoretische Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig ab. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 50 Stunden Instrumentenflugzeit, die anschließende praktische Prüfung wird durch einen Prüfer für Instrumentenflugberechtigung IRE(H) an Ihrem jeweiligen Ausbildungsort abgenommen. Die bestandene Prüfung ist insgesamt 36 Monate gültig.
Ziel der Ausbildung ist es Ihre fliegerische Kompetenz zu verbessern und auch bei schlechterem Wetter starten zu können.
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Das Fliegen eines Hubschraubers nach Sonnenuntergang ist für Privatpiloten PPL(H) nur mit einer entsprechenden Nachtflugberechtigung erlaubt. Nach Erwerb wird die Berechtigung in Ihre Fluglizenz eingetragen und Sie können die Welt auch nachts von oben sehen.
Den Aufwand für die Nachtflugausbildung empfiehlt AIR LLOYD Ihnen auf jeden Fall: Schließlich entfalten viele Sehenswürdigkeiten ihre ganze Faszination erst bei Nacht.
Ziel des Lehrgangs ist es den Inhaber einer PPL(H) innerhalb von 6 Monaten für die Durchführung von Flügen nach VFR (Visual Flight Rules) bei Nacht zu qualifizieren.
Die Nachtflugberechtigung ist außerdem eine der Voraussetzungen zum Erwerb der Berufspilotenlizenz CPL(H). Sie kann entweder vor oder während der Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten absolviert werden. Für beide Varianten gibt es verschiedene Vorteile die wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch ausführlich erläutern.
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Die Fluglehrerausbildung umfasst insgesamt 125 Stunden Theorie einschließlich der Zwischenprüfungen. Dazu gehören auch 5 Lehrproben vor Flugschülern. Die praktische Ausbildung muss mindestens 30 Stunden auf dem gewählten Hubschraubermuster einschließen. Dabei lernen Sie, angehende Piloten in den gängigen Flugübungen effektiv zu schulen.
Für Piloten, die eine Lehrberechtigung für Flugzeuge FI(A) haben oder hatten, verkürzt sich der Ausbildungsteil 1 zu Lehrtätigkeit und Lernverhalten und es werden 55 Stunden angerechnet.
Wissenswertes: Ihre Lehrberechtigung ist eingeschränkt, bis Sie mindestens 100 Stunden Flugausbildung unter Aufsicht eines benannten Lehrberechtigten geleistet und bei 25 Alleinflügen die Aufsicht geführt haben. Das Luftfahrt-Bundesamt hebt diese Einschränkung auf Empfehlung des Aufsicht führenden Fluglehrers auf.
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Erweitern Sie ihren Horizont mit AIR LLOYD. Erwerben Sie zusätzliche Berechtigungen an unseren Standorten und holen Sie noch mehr aus Ihrer Ausbildung zum Privat- oder Berufspiloten heraus.
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